Liebe BCler,

Es gibt mal wieder Änderungen bei den Hygieneschutzregeln in unserer Sporthalle.

So dürfen nun 20 TN (statt vorher 15) pro Hallendrittel trainieren. 

Nachfolgend eine kurze (nicht vollständige) Zusammenfassung der im Anhang beschriebenen Punkte:

  • Max. 20 Teilnehmer pro Hallendrittel (d. h. dienstags 40 und mittwochs 20 TN)
  • Trainingsdauer max. 120 Minuten
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen soll auch in den Umkleiden eingehalten werden.
  • Die Nutzung der Duschen ist untersagt
  • Umkleidekabinen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern genutzt werden.
  • Trainierenden, die Krankheitssymptome aufweisen, ist das Betreten der Sporthalle und die Teilnahme am Training untersagt.
  • Außerhalb der sportlichen Aktivität besteht in der Sporthalle sowie auf dem gesamten Schulgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Es muss dokumentiert werden, wer wann beim Training war. Dazu werden Namen und Kontaktdaten erfasst.

Das detaillierte Hygieneschutzkonzept der Stadt Nürnberg für unsere Halle kann hier eingesehen werden.

Um zu gewährleisten, dass nicht mehr als 30 Teilnehmer in der Halle sein werden, werden wir die Trainingszeiten wie nachfolgend aufteilen.

Dienstag                      18:15 – 19:45 Uhr ausschließlich Kinder und Jugendlich

Dienstag                      20:15 – 21:45 Uhr max. 30 Erwachsene

Mittwoch                     19:00 – 21:00 Uhr max. 15 Erwachsene

Auf keinen Fall werden wir mehr als die 20 Teilnehmer pro Hallenteil in die Halle lassen. Daher wer also das Pech hat, am Dienstag als 41. zum Training zu kommen, wird die Halle wieder verlassen müssen.

Sollte es insbesondere mittwochs mehr Bedarf geben als die 20 Plätze hergeben, dann können wir analog zum Dienstag das Training in 2 Gruppen einteilen.

Es ist für alle von uns eine neue Situation, daher behalten wir uns vor, Änderungen an den bestehenden Regeln vorzunehmen, sollte dies notwendig sein. Insbesondere bei einer Änderung der Infektionslage und damit einhergehenden Änderungen des kommunalen Schutzkonzeptes können sich oben beschriebene Regeln wieder ändern.